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Die genannten Einflüsse bewirkten bei Görres die Aus-
bildung einer Gemeinwohl-Theorie, die eine Synthese
aus Rationalität und Emotionalität als Prämisse einer
sozialen und wirtschaftlichen Umgestaltung postulierte.
Das Modell des Gesellschaftsvertrages, das Jean-
Jacques Rousseau 1760/61 formulierte, wurde von
Görres aufgenommen und fortentwickelt:
Rousseau nahm an, das ein rationales Zusammen-
finden der Menschen, mit dem Ziel Besitztum und
Sicherheit zu gewährleisten, die Staatsbildung be-
wirkt habe. Görres teilte diese Ansicht, ergänzte das
Modell aber um die Gefühlskomponente:
Wenn Einzelne sich im Staatsgebilde mit dem Anliegen
zusammenfinden, Wohlstand herbeizuführen, soll der
„Wohlstand der Seele“ in gleicher Weise gewährleistet
sein, so dass die Kirche gebildet wurde.
Beide Sektoren seien wichtig, um eine stabile Struktur
zu schaffen, doch sie müssten getrennt sein:
Die Staatsgewalt dürfe nicht im Rahmen kirchlicher
Strukturen ausgeübt werden, die Kirche nur für geistige
Fragen zuständig sein. Sie dürfe nicht über Menschen
verfügen und niemanden zwingen, ihr anzugehören.
Das emotionale Zusammenfinden, Religion und Kirche,
müsse aber frei sein von Herrschaftsinteressen.
Nur so könne die kirchliche Existenz fruchtbare Impulse
– Denkansätze und Handlungsmaxime – für den Sozialver-
band garantieren.
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